Im Vergleich zu “externen” Sprechern bekommen Sie bei der Wahl “interner” Sprecher erweiterte Nutzungsrechte.
- Sie dürfen die Sprachdateien nicht nur im Zusammenhang des Gesamtwerks Film verwenden, sondern auch für andere Zwecke!
- Bei der Vervielfältigung Ihrer Videoproduktion bzw. Filmproduktion besteht hinsichtlich der Sprachdateien keine Begrenzung auf 1000 Exemplare.
Es wird jedoch davon ausgegangen, dass Sie Ihre Videoproduktion bzw. Filmproduktion nur im Internet, auf Messen oder Schauflächen, sowie auf Datenträgern verwenden. Selbstverständlich gelten für TV-Produktionen, wie Werbespots, andere Raten.